Wege- & Sonderrechte


Ein Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn kommt, was tun???

Hilfestellung für VerkehrsteilnehmerIm Paragraph §35 der StVO sind im Absatz 1 die Sonderrechte geregelt:

§35 Sonderrechte
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

Wenn die Feuerwehr zu Einsätzen fährt, wird das „Blaulicht“ und das „Martinhorn“ eingeschaltet um für Sie schnell und sicher an den Einsatzort zu kommen. Unter Berücksichtigung des §35 Absatz 8 geschieht dies:“ … nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ….“.

Das Einsatzfahrzeug das sich einer Kreuzung nähert wird abbremsen und nach den Erfordernissen kurz halten, um sich zu vergewissern das Sie es gesehen haben. Warten Sie auch bei „Grün“ bis das Fahrzeug die Kreuzung passiert hat.

Die Feuerwehr kommt in der Regel mit mehreren Fahrzeugen, warten Sie alle Signalfahrzeuge ab.

 

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