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Bei uns kann sowas nicht passieren

„Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.“ (OVG Münster, Az. 10 A 363/86)

Fluchtwege in Tiefgaragen müssen immer frei zugänglich sein!

Leider fällt uns bei zahlreichen Brandschutzbegehungen im Zuge der sog. Feuerbeschau aber auch bei vielen Einsätzen immer wieder auf, dass notwendige Flucht- und Rettungswege in Tiefgaragen bzw. auch in allen Anderen öffentlichen Bereichen  nicht frei zugänglich sind. Häufig sind Türen, die als Fluchtwege laut Genehmigungsbescheid und Bauordnung gefordert und ausgewiesen sind, entweder nicht korrekt beschildert …

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